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nomischer, sozialer und psychologischer Hinsicht notwendig erscheint, wenn der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Steuerbelastung hüben und drüben wirklich den Anspruch darauf erheben darf, »moralisch einwandfrei und wirtschaftlich gerecht<< zu sein.

Ein kritischer Einwand, der ganz allgemein gegen die Ausführungen des Verfassers erhoben werden kann, sei gleich an dieser Stelle geäußert: ihre Kürze, sonst gewiß ein Vorzug, läßt nicht Spielraum genug, auf alle das Problem beeinflussenden Faktoren mit der wünschenswerten Gründlichkeit einzugehen, gerade im vorliegenden Falle um so wünschenswerter, als es sich doch um Lebens- und Zukunftsfragen des deutschen Volkes handelt. Es soll hiermit keineswegs behauptet werden, daß dem Verfasser wesentliches entgangen sei, es soll nur betont werden, daß sich manches auf Andeutungen, kurze Hinweise, Streifungen beschränkt, was eine eingehendere Berücksichtigung erfordert hätte. Es fragt sich allerdings, ob die Durchführung ebenso leicht zu bewerkstelligen wie zu fordern ist. Ein Verdienst der Arbeit liegt gerade darin, in negativer Hinsicht aufzuzeigen, welche Schwierigkeiten sich auftürmen, der fraglichen Bestimmung des Versailler Vertrages eine gerechte« Deutung zu geben.

In diesem Sinne der kritischen Stellungnahme würde es mir z. B. notwendig erscheinen, schon in den Erörterungen über das »Steuersystem<< jedenfalls einem Versuch der Gegenüberstellung der vorhandenen Steuern in den verschiedenen Ländern einen entsprechenden Raum zu gewähren Gedankengänge dieser Art aber tauchen erst später auf, besonders in dem Kapitel über Deutschlands Steuerleistung.

Im übrigen muß anerkannt werden, daß Gerloff in seinen Darlegungen anderseits bestrebt ist, gerade solche Seiten des Problems stärker zu betonen, die in der finanzwissenschaftlichen Literatur der Reparationsfrage weniger beachtet zu werden pflegten: die Belastung der Bevölkerung durch Monopolüberschüsse, durch öffentlich-rechtliche Betriebsverwaltungen, durch die Besteuerung auf dem Wege der Inflation und durch »leiturgische« Lasten, und in bezug auf die kritische Erörterung der bisher üblich gewesenen oder neu zur Anwendung versuchten Methoden der Berechnung von Steueraufkommen und Steuerbelastung sowie der Steuerbelastungsvergleiche darf festgestellt werden, daß wohl alle in Betracht kommenden Bedenken gegen die Möglichkeit ihrer einwandfreien Durchführbarkeit in übersichtlicher Weise vorgebracht werden (Kopfquoten-, symptomatische, Tarif-, Arbeitswert-, Index-, klassifizierende Methode). Nur eine Bemerkung sei hier gestattet: verfällt Gerloff nicht in den von ihm selbst gerügten Fehler, wenn er in der Gegenüberstellung von Deutschland und Deutschösterreich die Tarifmethode anwendet?

Für das Schlußkapitel »Deutschlands Steuerfähigkeit< gilt wieder das schon oben Gesagte: hier um so mehr, als der Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Finanzen und ihre gegenseitige Abhängigkeit

das Schwergewicht der entscheidenden Faktoren in das rein Ökonomische verschiebt und Andeutungen und Hinweise die Probleme erst aufwerfen, nicht lösen. Prof. Dr. Anton Fleck, Kiel.

Buchholtz, Paul, Grundriß des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens in Reich, Staat und Gemeinde. 3., umgearb. Aufl. (Schriftenreihe der Verwaltungsakademie Berlin. 1. Bd.) Mannheim, Berlin u. Leipzig 1924. J. Bensheimer. 171 S. Gm. 3,—. Der Leitfaden ist aus einer Vorlesungsreihe des Verf. aus den Jahren 1919 und 1920 entstanden, jedoch in der neuen Auflage zu einer schlagwortartigen Übersicht< systematisch eingekleidet. Die Schrift ist durch den Verf. in zwei innerlich verschiedene Teile, einen >materiellen und einen formellen<, geschieden. Der erste behandelt in drei Abschnitten die Staatsfinanzen, die kommunalen Finanzen und das Geldwesen; der zweite in fünf weiteren Abschnitten den Haushaltsplan, seine verschiedenen Formen, Zustandekommen, Durchführung bei der Finanzverwaltung, deren Aufbau und Tätigkeit sowie das Kassen-, Buchführungs- und Rechnungsprüfungswesen. In einer Quellenangabe ist die Fachliteratur zusammengestellt. Cohen, Arthur, Besteuerung und Geldentwertung. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. Deutsche Zahlungsbilanz und Stabilisierungsfrage. 168. Bd.: Finanzwissenschaftliche Untersuchungen. Teil 2.) München u. Leipzig 1924. Duncker & Humblot. 42 S. - Der erste Teil, ein Referat des Verf. vom Oktober 1923, will dartun, wie die Geldentwertung, deren Entstehung skizziert wird, auf die Besteuerung einwirkte, und wie sich die Steuerpolitik ihr anzupassen suchte. DaB Steuerzuschläge, Valorisation der Zölle, Valorisierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes usw. unwirksam waren, versucht der Verf. aus der Verkennung des Charakters der Geldentwertung (opportunistischer Grund<) und aus prinzipiellen Gründen, besonders der Angst vor weiterer Währungsverschlechterung, abzuleiten. Der zweite Abschnitt ergänzt diese Darstellung für den Stand vom Juni 1924. Im letzten Abschnitt werden in

est.

Form von Leitsätzen für Steuertheorie und Finanzverwaltung allgemeine Schlußfolgerungen gebracht. ehe. Finanz-Archiv. Zeitschrift für das gesamte Finanzwesen. Herausgeg. von Dr. Georg Schanz, Prof. der Nationalökonomie in Würzburg. 41. Jahrg., 2. Bd. Stuttgart u. Berlin 1924. J. G. Cotta. VI, IV, 350 S. Aus dem Inhalt: Die jüdische Hochfinanz und der bayrische Staat im 18. Jahrhundert (Sundheimer). Finanzpolitische Anschauungen der französischen Physiokraten (Chormann). Das Gesamtgut der ehelichen Gütergemeinschaft im Reichssteuerrecht (KreB) sowie der Text der Dritten deutschen Steuernotverordnung und einer Anzahl weiterer Steuer- und Finanzgesetze des Reiches und der Länder. Am Schluß findet sich ein Register zu den einzelnen Jahrgängen von 1884 bis 1924. Hinnen, Dr. Werner, Die Kriegsanleihen Deutschlands, Englands, Frankreichs und die Mobilisationsanleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Berücksichtigung der Emissionssysteme. Weinfelden, Konstanz u. Paris 1923. Neuenschwander. 146, VII S. Fr. 8,-. Die als Dissertation in Bern vorgelegte Arbeit gibt im ersten Teil einen Überblick über die Lage des Geld- und Kapitalmarktes vor Beginn des Krieges, über den Stand der einzelnen Staatsschulden, Volksvermögen und -einkommen, über die Quellen der Kriegsfinanzierung der einzelnen Staaten und beschäftigt sich mit den Fragen der finanziellen Mobilmachung und Kriegführung. Im zweiten Teil werden Arten und Formen der verschiedenen Anleihen sowie die Anleihetechnik im engeren und weiteren Sinne behandelt. Tabellen und Literaturverzeichnis sind beigefügt. Holz, Dr. rer. pol. Waldemar, Sind internationale Vergleiche steuerlicher Belastungen möglich? (Probleme des Geld- und Finanzwesens. II. Bd.) Leipzig 1924. Akademische Verlagsgesellschaft. VIII, 78 S.

kt.

Imposta di ricchezza mobile, L', nelle nuove provincie. Con introduzione e note degli avvocati dott. U. J. Turola e dott. C. Poilucci. (Biblioteca Giuridica dell' > Osservatore Triestino. Vol. IX.) Triest 1924. La Editoriale Libraria. 119 S. L. 6,50. Die Schrift gibt zunächst einen kurzen historischen Überblick und behandelt sodann den Kreis der Steuerpflichtigen, die der Besteuerung unterliegenden Arten von Einkommen, die Steuerquoten und -befreiungen, die Besteuerung der landwirtschaftlichen Einkommen, Formen der Steuererhebung, Steuererklärung, Veranlagung und Einziehung sowie die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Regime (in den sog. neuen Provinzen). Angefügt sind die verschiedenen die Besteuerung des Einkommens aus mobilen Vermögen betreffenden Gesetze und Verordnungen.

rm.

Industriebelastungsgesetze, Die, vom 30. August 1924. Für die Praxis erläutert von Dr. Koppe. Berlin 1924. Spaeth & Linde. XX, 243 S. Vorweg sind die Gesetzestexte abgedruckt und in einem zweiten, systematisch geordneten Hauptteil erläutert. Bemerkenswert ist für den Benutzer des Handbuches die Übersichtlichkeit, die sowohl der Druckanordnung wie Schlagwörtern über den einzelnen Absätzen zu verdanken ist. Ein Nachschlagen allgemeiner Gesetze ist unnötig geworden, da fast durchweg herangezogene Paragraphen des HGB. oder BGB. mit abgedruckt sind. Den dritten Teil bilden einschlägige Gesetzesmaterialien.

est.

Industrie obligationen, DieIndustriebelastungsgesetz und Aufbringungsgesetz, erläutert von Dr. jur. P. Burger und Dr. jur. E. Koch. Stuttgart 1924. J. Heß. 110 S. Gm. 3,45. Die Schrift dient dem Zweck, >einen allgemeinen Überblick über die Art und Form der neuen schweren Steuerbelastung des Unternehmers zu geben, und enthält neben den Ausführungen der Verf. den Wortlaut der wichtigsten Quellen sowie ein Sachregister. hh. International Conference on the Taxation of Land Values. Oxford, England, 13th to 19th August,

-

1923. Official Report of Proceedings. London. The United Committee for the Taxation of Land Values. 68 S. 2/-. Die Konferenz befaßte sich mit dem augenblicklichen Stand der Bodenreformbewegung in den einzelnen Ländern, über die die Delegierten in teilweise ausführlichen Referaten berichteten; an die Referate schloß sich jeweils eine Diskussion an. Gegenstand der Erörterung war insbesondere die Frage der Grundsteuer und ihre Behandlung in den einzelnen Ländern. Edouard, Pourquoi le franc baisse? (Bibliothèque des Sciences Économiques & Sociales.) Paris 1924. Marcel Rivière. 100 S. Fr. 3,-.

Jonas,

op.

Zunächst die derzeitige Finanzund Wirtschaftslage Frankreichs betrachtend, übt der Verf. Kritik an einer Reihe von Maßnahmen der Währungs-, Steuer- und Zollpolitik, die neben unhaltbaren Zuständen im Staatshaushalt zur Verteuerung der Lebenshaltung beitragen. Der zweite Teil der Schrift enthält Hinweise zur Lösung dieser Fragen, die hauptsächlich in Sparmaßnahmen, Einheitsbesteuerung, Regelung der Auslandschulden und der Eröffnung neuer Steuerquellen gesehen wird.

fvl.

Köppe, Prof. Dr. H., Leitfaden zum
Studium der Finanzwissenschaft. Jena
1924. Gustav Fischer. VII, 149 S.
Gm. 3,-.
Als Leitfaden zum

Teil III des Conradschen Grundrisses gedacht, führt die Schrift in Charakter und Methode der Finanzwissenschaft sowie in Wesen und Art von Staatsausgaben und -einnahmen ein. Den Steuergruppen und Einzelsteuern in geschichtlicher Entwicklung, in Begriff und Wirkung im Rahmen heutiger Finanzwirtschaft von Reich, Ländern und Gemeinden dient der größte Teil des Buches, dessen besonderen Zweck der Verf. in der Aufzeigung bleibender Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten

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sprechend ein Gesamtbild der Maßnahmen, die auf Grund der beiden Ermächtigungsgesetze (Oktober und Dezember 1923) auf finanzpolitischem Gebiet erlassen wurden. Die einzelnen Posten der Ausgaben- und vornehmlich der Einnahmenseite des Reichsetats, die Fragen des Finanz- und Lastenausgleiches, die Aufwertungsfrage sowie die Probleme der Rentenmark und der Golddiskontbank werden kritisch erörtert. Das Heft ist am 27. März 1924 abgeschlossen worden. wk. Norges Offisielle Statistikk. VII. 137. Norges kommunale finanser i regnskapsåret 1921-1922. Utgitt av det Statistiske Centralbyrå. Kristiania 1924. H. Aschehoug & Co. 52 S.

Kr. 1,-. Rosendorff, Dr. Richard, Die Belastung der deutschen Industrie durch das Gesetz über die Industriebelastung und das Gesetz zur Aufbringung der Industriebelastung vom 30. August 1924. Berlin 1924. Spaeth & Linde. 97 S. Der Verf. versucht, eine systematische Einführung in die komplizierten Vorschriften des >Industriebelastungsgesetzes< und des >Aufbringungsgesetzes zu geben. Zu diesem Zweck werden die Gesetzesbestimmungen nicht nur nach ihrem Inhalt, sondern auch nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung erläutert. Die aktuellen Fragen des Ausmaßes der Belastung und ihre Behandlung in den Bilanzen sind besonders erörtert worden. hb. Société des Nations. Conférence Financière de Bruxelles 1920. Les recommandations et leur application. Examen après deux ans. Vol. I, édition nouvelle et augmentée. LVI, 248 S. Fr. 5Vol. II: Italie. 91 S. Fr. 2,-. (Section Économique

et Financière. G. 10. M. 7. 1923. II.) (Genf) 1922. Die Bände enthalten eine Sammlung des von 22 Staaten dem Sekretariat des Völkerbundes übermittelten Materials auf Grund der im März 1922 veranstalteten Enquete über die von der Brüsseler Konferenz zur Anwendung vorgeschlagenen Grundsätze über die Finanzgebarung (Staatshaushalt), die Regelung der Währung und die Maßnahmen auf handelspolitischem Gebiet seit Beendigung des Krieges. Die Einleitung zum ersten Band enthält einen zusammenfassenden Überblick über verschiedene Teilgebiete (Gestaltung des Staatsschuldenwesens in allen Ländern, Notenumlauf, offizielle Diskontpolitik, Rüstungsausgaben u. a.). Bd. II enthält nur den Antwortbericht Italiens. ck.

Strutz, Dr. Georg, Die künftige Gestaltung der direkten Reichssteuern vom Einkommen und Vermögen. Dr. Ernst Pape, Allgemeine Grund(Steuerzüge des Steuerstrafrechts. tagesfragen.) Berlin 1924. Spaeth & Linde. 60 S. Gm. 2,40.

Der erste der beiden vor dem Bunde der Buchsachverständigen (Bücherrevisoren) gehaltenen Vorträge behandelt die bei der voraussichtlichen Steuerreform allgemein interessierenden Probleme. Der zweite Vortrag weist auf die Vorzüge und Nachteile des modernen Rechtes hin und enthält Winke für Steuerpflichtige und Steuerbehörden.

rr.

Tolley, Chas. H., Income Tax, Excess Profits Duty, Super Tax & Corporation Profits Tax. Handbook of British rates allowances and exemptions for 1924-25 with tables and examples, and alterations proposed in the 1924 Finance Bill. London 1924. Waterlow & Sons. 19 S. 0/7.

10. Handelspolitik.

Brinkmann, Carl, Die preußische Handelspolitik vor dem Zollverein und der Wiederaufbau vor hundert Jahren. Mit Unterstützung der preußischen Archivverwaltung. Berlin u. Leipzig 1922. Vereinigung wissenschaftlicher Verleger. VI, 242 S.

Wenn dieser bedeutende Abschnitt preußischer Handelspolitik auch schon mehrfach in wissenschaftlichen Arbeiten behandelt worden ist es sei in diesem Zusammenhang nur erinnert an Leopold von Rankes

>Zur Geschichte der deutschen, insbesondere der preußischen Handelspolitik 1818-1828«, an Gustav Schmollers Berliner Rektoratsrede aus dem Jahre 1898 über »Das preußische Handels- und Zollgesetz vom 26. Mai 1818« und schließlich an das bekannte Zimmermannsche Werk »Geschichte der preußisch-deutschen Handelspolitik, so liegt doch keiner der genannten Publikationen ein so erschöpfendes Studium der einschlägigen Akten der preußischen Zentralbehörden zugrunde wie dem Buch von Brinkmann. Zur Hauptsache stützt sich der Autor auf die Akten des preußischen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten. Auf der geradezu vorbildlichen Auswertung dieser primären Quellen und der glänzenden Verarbeitung des Stoffes beruht die eigentliche Bedeutung des Werkes, die noch dadurch erhöht wird, daß der Verfasser seine umfangreichen Kenntnisse der einschlägigen internationalen Literatur, speziell auch der neueren englischen, niederländischen, russischen und polnischen, ausgiebig zu verwerten weiß. Unter diesen Umständen verdient die Bibliographie am Schluß des Buches besondere Beachtung.

Die eingehende Behandlung gerade dieser zehn Jahre preußischer Handelspolitik ist um so mehr zu begrüßen, als damals der Anfang mit der selbständigen Handelspolitik gemacht wurde, einer Handelspolitik, die die leitenden Persönlichkeiten trotz aller Schwierigkeiten unbeirrt fortzusetzen vermochten.

Das Buch von Brinkmann ist in mehr als einer Beziehung interessant. Es berichtet nicht nur bis ins einzelne über die Entwicklung der Handelspolitik bis zum Zustandekommen der ersten Verträge mit Rußland und Dänemark im Verfolg der vom Wiener Kongreß der auswärtigen Politik gegebenen internationalen Richtung, über ihr Verhältnis zu den Schutzzollsystemen Frankreichs, der Niederlande und Österreichs sowie zu den deutschen Mittel- und Kleinstaaten, die vielfach in der ersten Zeit der Friedenswirtschaft den Gedanken einer der einzelstaatlichen übergeordneten nationalen oder doch wenigstens verbandsstaatlichen Handels- und Zollpolitik« vertraten. Wir finden darin gleichfalls wertvolle Beiträge sowohl zur Charakteristik der führenden Männer der preußischen Handelspolitik als auch des preußischen Beamtentums jener Zeit überhaupt, Beiträge, die u. a. auch über dessen Verhalten gegenüber den immer mehr Anhang findenden freiheitlichen wirtschaftspolitischen Ideen Aufschluß geben. Erwähnt seien ferner die Ausführungen zur Frage des handelspolitischen Zusammenarbeitens der Behörden des absoluten Staates mit Handel und Gewerbe und über den in der Entstehung begriffenen Gegensatz zwischen Industrie- und Handelskapital. Mit Recht schreibt Brinkmann an einer Stelle, »daß das Zollgesetz von 1818 in mehr als einem Sinn das Ergebnis gründlichster Erforschung der privatwirtschaftlichen Ansichten< war, »und man wird nicht sagen können, daß in der Folgezeit das langsame Abschwenken vom Freihandelssystem an dieser Überlieferung etwas änderte; dieser Übergang auf schutzzöllnerische Bahnen war vielmehr zum großen Teil

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