to the League in any attempts made to revise the Treaty of Versailles and to promote a Franco-German pacification, but also because it would sho that Germany was anxious to occupy again the place in the affairs of the whole world from which she has been thrust, and which she ought to occupy..." (S. 160). Eingehend beschäftigt sich der Verfasser u. a. auch mit der Souveränitätsfrage: "The international machine cannot work if the State machines are out of gear. The world as a whole must concern itself with the welfare of each component organism. If one nation suffers, all the others suffer with it. They have both the right and the duty to intervene with their united authority, and such intervention should be welcomed, not resented" (S. 202). Hinsichtlich der viel umstrittenen Abrüstungsfrage vertritt der Verfasser die Auffassung: "The only States that feel reasonably secure are those that begin to disarm, so that all their neighbours recognise their pacific intentions" (S. 206). Hierbei hat er vor allem die Ententestaaten im Auge. Das Buch gehört zu jenen von Jahr zu Jahr immer zahlreicher werdenden Schriften, die das Friedensproblem betrachten, ohne in den Vorurteilen der Kriegszeit befangen zu sein. Association Internationale Balch, Thomas Willing, L.H.D. Dr. Hans Wehberg, Berlin. S. 40-194. $ 0,10. Nach Ausführungen über die Opium- und Kokainproduktion in China, Indien, der Türkei, Persien und Jugoslawien und über Opium- und Kokainhandel, -schmuggel und -mißbrauch werden die Haager Konvention von 1912, die innerstaatlichen Maßnahmen in Formosa, Burma und andern Kolonien, die Tätigkeit des Völkerbunds und die Genfer Vereinbarungen von 1925 erörtert. In vierzehn Anlagen sind die wichtigsten Quellen (Konventionen, Protokolle und Schlußakten) im englischen Wortlaut abgedruckt. hh Butler, Sir Geoffrey, K.B.E., M.A., Fellow and Praelector in Diplomatic History at Corpus Christi College, A Handbook to the League of Nations Brought down to the End of the Fifth Assembly. With an explanation of the protocol. With an introduction by the Right Hon. Viscount Cecil of Chelwood, K.C. 2nd edition, revised and enlarged. London u. New York 1925. Longmans, Green and Co. XVI, 239 S. 10/6. · Das Handbuch sucht Aufschluß zu geben über das Wesen des Völkerbundes und die Entstehung und Entwicklung der Völkerbundidee in der europäischen Geschichte. In der vorliegenden erwei terten Auflage wird ferner dargelegt, was der Völkerbund während der ersten fünf Jahre seines Bestehens getan hat, und was er nach Ansicht des Verf. zu tun unterlassen hat. Verschiedene wichtige Dokumente sowie das berühmte Genfer Protokoll sind im Anhang beigefügt. hb Cour Permanente de Justice Internationale, Publications de la Série C. Actes et documents relatifs aux arrêts et aux avis consultatifs de la Cour. No. 7. I. Sixième session extraordinaire (janvier-mai 1925). Documents relatifs à l'avis consultatif no. 10 (21 février 1925). Echange des populations grecques et turques (Convention VI de Lausanne, 30 janvier 1923, article 2). Leiden 1925. A. W. Sijthoff. 261, 261 S. (Französisch u. englisch.) Haager und das Genfer Kriegsverhütungsrecht, Das -. Eine Sammlung des einschlägigen Urkundenmaterials in deutscher Übersetzung, na mentlich zum akademischen Gebrauch. Herausgeg. von Dr. Karl Strupp, Privatdozent a. d. Universität Frankfurt a. M. Mannheim, Berlin u. Leipzig 1925. J. Bensheimer. 138 S. Rm. 4,50. Der deutsche Wortlaut des Haager Abkommens von 1907 über die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten, der Satzung des Völkerbunds, des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs, des Genfer Protokolls von 1924 über die friedliche Regelung internationaler Streitfälle (mit Kommissionsbericht) und des deutschschwedischen Schiedsgerichts- und Vergleichsvertrags von 1924 ist hier abgedruckt worden. hh Homburger, Dr. A., Privatdozent a. d. Universität Bern, Die obligatorischen Verträge im internationalen Privatrecht nach der Praxis des schweizerischen Bundesgerichtes. (Abhandlungen zum schweizerischen Recht. Neue Folge. Heft 5.) Bern 1925. Stampfli & Cie. V, 78 S. Rm. 3,-. Das schweizerische Bundesgericht hat in seinen Entscheidungen für alle schuldrechtlichen Verträge einen einheitlichen Weg der Feststellung des anwendbaren Rechts beschritten. H. ordnet diese Entscheidungen nach den wichtigsten Theorien des internatio nalen Privatrechts (Recht des Parteiwillens, des Erfüllungsorts, des Entstehungsorts, des Wohnsitzes und der lex fori) und unterzieht diese Theorien, soweit sie vom Bundesgericht benutzt worden sind, einer Kritik. hh Hudson, Manley O., Bemis Prof. of International Law, Harvard Law School, The Work of the Permanent Court of International Justice during its First Three Years. (World Peace Foundation Pamphlets. Vol. VIII, No. 7.) Boston 1925. World Peace Foundation. S. 330-374. $ 0,05. International Law Association, The. Report of the Thirtythird Conference Held at the Riddarhuset and at the Riksdaghuset, Stockholm, September 8th to 13th, 1924. London 1925. Sweet & Maxwell. CXLIII, 716 S. £ 2,-. Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit, Bericht des Fünften Kongresses der -. Washington, 1.-7. Mai 1924. Deutsche Ausgabe. München o. J. Zentralbureau des Deutschen Zweiges der I.Fr. Fr. Fr. VIII, 113 S. Rm. 2,50. Der Bericht gibt einen Auszug aus den Kongreßverhandlungen und enthält die Entschließungen und Statuten. Die geforderten Formen der neuen internationalen Ordnung werden vom politischen, wirtschaftlichen und ethischen Standpunkt aus erörtert und die Grundsätze der Liga im Cahier de la Paix festgelegt. fha Kaden, Erich-Hans, Privatrecht des Friedensvertrages. (Jedermanns Bücherei. Abt.: Rechts- und Staatswissenschaft.) Breslau 1925. Ferdinand Hirt. 129 S. Rm. 3,-. Die privatrechtlichen Bestimmungen im Teil X des Vertrags von Versailles, insbesondere über das Ausgleichsverfahren, die Vorkriegsverträge und das gewerbliche Urheberrecht, werden systematisch dargestellt. Kraus, H., Zur Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund. (Sonderabdruck aus »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft«. 79. Jahrg., Heft 2, S. 173-230.) Tübingen 1925. H. Laupp. hh Liu, Shih Shun, Ph.D., Extraterritoriality: Its Rise and Its Decline. (Studies in History, Eco nomics and Public Law. Vol. CXVIII, Meyer-Lülmann, Ein Quer- rr Proposals for a Pact of Security, Papers respecting the -, Made by the German Government on February 9, 1925. (Miscellaneous No. 7 [1925].) Cmd. 2435. London 1925. und H. M. Stationery Office. 51 S. 1/-. Rauchhaupt, Fr. W. von, Völkerrechtliche Eigentümlichkeiten Amerikas, insbesondere Hispano-Amerikas. Berlin 1924. Hermann Sack. 63 S. Rm. 2,30. Mit Sá Vienna geht der Verf. von der Einheitlichkeit und Unteilbarkeit des Völkerrechts aus: >>Europäisches, Amerikanisches Weltvölkerrecht sind identisch.« Der verschiedenen Kulturauffassung gegenüber Europa entsprechend zeige Amerika aber besondere völkerrechtliche Eigentümlichkeiten, die zum Teil auch in dem geographischen, sprachlichen und kulturellen Dualismus Amerikas (Anglo-Amerika und Hispano-Amerika) ihre Erklärung fänden. An Hand zahlreicher Beispiele weist R. hin auf die enge Verknüpfung des Völkerrechts mit der Politik in Amerika, vor allem mit ihrem zum Teil vorbildliches Inhalt. ᏂᏂ Revue de droit international et de législation comparée 3e série, tome VI, 52e année, nos. I-2. Brüssel 1925. 268 S. Aus dem Inhalt: La loi agraire en Roumanie et son application aux optants hongros de Transylvanie (Démètre Negulesco. Des limitations à la souveraineté nat nale dans les relations extérieures (James W. Garner). Le droit nature ou objectif s'étend-il aux rapports internationaux? (Louis Le Fur). La convention générale des ports maritimes, suite (Jean Hostie). La compé tence des tribunaux internationaux, Ire partie (Frede Castberg). Schücking, Walther, Das Vēl kerrechtliche Institut der Vermitt lung. (Publications de l'Institut Nobe Norvégien. Tome V.) Kristiania 1923 H. Aschehoug & Co. 346 S. Rm. 12,In seinem Buch »Die völkerrechtliche Lehre des Weltkriegese hat Sch. nachzuweisen unternommen, weshalb das Kriegsverhütungsrecht der damaligen internationalen Rechtsordnung versagte. In dem vorliegenden Werk sucht er auf die Notwendigkeit des Ausbaues der internationalen Vermittlung für die politischen Staatenkonflikte hinzuweisen. Die wahrend des Weltkriegs und nachher gemachten Vorschläge, die Vorschriften der Völkerbundsatzung, die Vermittlungstätigkeit des Völkerbunds und die Fortbildung der geltenden Normen des Völkerbunds werden nach einer historischen Darstellung des Instituts der Vermittlung und vieler Präzedenzfälle ausführlich erörtert. Vorschläge von Efrimoff und Schücking sowie der deutsch-schweizerische Vertrag von 1921 sind im Wortlaut beigefügt. hh Société des Nations. Journal Officiel. VIe année, no. 4: Procèsverbaux de la trente-troisième session du Conseil tenue à Genève, du lundi 9 mars au samedi 14 mars 1925. Genf 1925. S. 429-627. Schweiz. Fr. 10,-. auf die von anderer Seite bestrittenen Völkerrechtssätze in der Monroe Doctrine, auf das Werden und Vergehen, das Eigendasein und das Aufgehen amerikanischer Staaten im Panamerikanismus seit 1890, auf die vielen Spitzbergenvertrage, Gesetz und fortgesetzten Grenzkonflikte, die charakteristischen Staatsformen und gibt einen historischen Überblick über hispano-amerikanische und panamerikanische Konferenzen und Verträge über den Beitritt Deutschlands zum -. (Reichsgesetzblatt. Teil II, Nr. 37. ger Abhandlungen zum öffentlichen - Wille, Dr. Conrad A., Der Ver- hb fortgesetzt u. herausgeg. von Dr. und See- Kriegskonterbande, Londoner denskonferenzen und Völkerbund. (Völkerrechtsfragen. Eine Sammlung von Vorträgen und Studien, herausgeg. von Heinrich Pohl u. Max Wenzel. Heft 1.) Berlin 1925. Ferd. Dümmler. 60 S. Rm. 2,25. Hier hat ein Vortrag Abdruck gefunden, den Z. an der Universität Tübingen gehalten hat. Nach einleitenden Bemerkungen über die Rechtsquellen des Völkerrechts und die juristische Be deutungslosigkeit der Unterscheidung zwischen Kongressen und Konferenzen gibt Z. einen Überblick über die wichtigsten internationalen Kongresse und Konferenzen mit ihren Ergebnissen. Die beiden Haager Friedenskonferenzen, der Völkerbund und die großen Kollektivverträge politischer und wirtschaftlicher, sozialer und humanitärer Natur werden besonders berücksichtigt. hh 17. Privates und öffentliches Recht (soweit nicht in besonderen Abteilungen aufgeführt) Bornhak, Conrad, Grundriß des hh Franchi, L. Prof. della R. Università di Pavia, Cinque codici. Nuova edizione. Con appendice contenente le aggiunte e modificazioni fino al 14 Maggio 1925 e indice generale alfabetico. (Manuali Hoepli.) Mailand 1925. Ulrico Hoepli. 258, 179, 230, 286, 97 S. Diese Handausgabe enthält den amtlichen Wortlaut des bürgerlichen Ge setzbuchs, der Zivilprozeßordnung, des Handelsgesetzbuchs, des Strafgesetzbuchs und der Strafprozeßordnung Italiens. hh Kraft, Dr. Julius, Die Methode der Rechtstheorie in der Schule von Kant und Fries. Berlin 1924. Dr Rm. 8,-. Walther Rothschild. VIII, 174 S. Die Verknüpfung der Rechtslehren von Kant und Fries unter sich und mit dem gegenwärtigen Stand der Rechtstheorie überhaupt, vor allem aber die Beeinflussung der Lehren von Schloßmann durch Fries werden erörtert und als positiver Beitrag der Kant-Friesschen Rechtsschule für die juristische Methodenlehre festgestellt: Unmöglichkeit der Rechtstheorie als rein-rationaler oder rein-empirischer Wissenschaft; Notwendigkeit der Unterordnung soziologischer Sätze unter die Prinzipien der reinen Rechtslehre; Ablehnung formalistischer oder positiver Wertungsmaximen als Rechtskriterien in der reinen Rechtslehre; Anwendung des durch das Prinzip der Gleichheit inhaltlich bestimmten Rechtsprinzips führt zur Notwendigkeit positiver Gesetzgebung. Aufgaben bleiben die Vervollkommnung des Systems der reinen Rechtslehre, eine soziologische Methodenlehre und eine Theorie der juristischen Induktionen. hh Loewenstein, Dr. Karl, Minderheitsregierung in Großbritannien. München, Berlin u. Leipzig 1925. I. Schweitzer. 71 S. Rm. 9,-. — Einer allgemeinen Betrachtung des britischen Parlamentarismus und der ihm feindlichen Tendenzen folgt eine Darstellung der englischen Parlamentswahlen von |