Der Rechtsstatus der Kriegsgefangenen - zugleich zum Guantánamo Fall

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GRIN Verlag, 2007 - 76 pages
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg, Veranstaltung: Seminar Friedenssicherung und bewaffnete Konflikte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Behandlung des in die Hand des Gegners gefallenen Kämpfers hat eine lange und wechselvolle Geschichte, von der man optimistisch annahm, dass sie aller Skepsis zum Trotz einen Fortschritt von der Barbarei zu Recht und Humanität aufweise. Nachdem sich die Völkerrechtsordnung in den letzten Jahren, zuletzt im Zuge der Afghanistan und Irak-Kriege und des Kampfes gegen den weltweit agierenden Terrorismus, neuen Herausforderungen stellen muss, steht auch das Recht der Kriegsgefangenen vor einer Bewährungsprobe. Angesichts der die Medien überflutenden Berichte und Anschuldigungen über Misshandlungen und Folterungen gefangen gehaltener Personen im Irak und in Guantánamo Bay stellt sich die Frage, ob der eingangs erwähnte Optimismus tatsächlich noch berechtigt ist und wie es um das Recht der Kriegsgefangenen bestellt ist. In dieser Arbeit werden zunächst einführend das Recht der Kriegsgefangenen in seinen Grundzügen dargestellt und einige der Herausforderungen vor denen es steht angerissen (Teil B). Der Schwerpunkt liegt dann in der eingehenden Untersuchung des Falles "Guantánamo Bay" mit dem Ziel, den Versuch einer Klärung des rechtlichen Status der dort festgehaltenen Personen zu unternehmen und die daraus folgenden Konsequenzen aufzuzeigen (Teil C).
 

Contents

Rechtsstatus und Konsequenzen _________________5
5
4 Zwischenergebnis _____________________________________________________14
14
cc Personen mit zweifelhaftem Status _________________________________________21
21
c Völkerrechtlicher Mindestschutz des gemeinsamen Art 3 GA IIV___________________24
24
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Popular passages

Page 9 - VII. That to enable the United States to maintain the independence of Cuba, and to protect the people thereof, as well as for its own defense, the government of Cuba will sell or lease to the United States lands necessary for coaling or naval stations at certain specified points to be agreed upon with the President of the United States.
Page 2 - Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See vom 12.
Page 22 - Personen geschützt, die sich im Falle eines Konflikts oder einer Besetzung zu irgendeinem Zeitpunkt und gleichgültig auf welche Weise im Machtbereich einer am Konflikt beteiligten Partei oder einer Besatzungsmacht befinden, deren Angehörige sie nicht sind.
Page 15 - Kategorien angehören: 1. Mitglieder von Streitkräften einer am Konflikt beteiligten Partei, sowie Mitglieder von Milizen und Freiwilligenkorps, die in diese Streitkräfte eingegliedert sind; 2. Mitglieder anderer Milizen und Freiwilligenkorps, einschließlich solcher von organisierten Widerstandsbewegungen, die zu einer am Konflikt beteiligten Partei gehören und außerhalb oder innerhalb ihres eigenen Gebietes, auch wenn dasselbe besetzt ist, tätig sind, sofern diese Milizen oder Freiwilligenkorps...
Page vi - La Convention de Geneve relative a la protection des personnes civiles en temps de guerre.
Page 21 - ... Abkommen findet auf die in Artikel 4 bezeichneten Personen Anwendung, sobald sie in Feindeshand fallen, und zwar bis zu ihrer endgültigen Freilassung und Heimschaffung. Bestehen Zweifel, ob eine Person, die eine kriegerische Handlung begangen hat und in Feindeshand gefallen ist, einer der in Artikel 4 aufgezählten Kategorien angehört, so genießt diese Person den Schutz des vorliegenden Abkommens, bis ihre Rechtsstellung durch ein zuständiges Gericht festgestellt worden ist.
Page iv - Cerone, Status of Detainees in International Armed Conflict, and their Protection in the Course of Criminal Proceedings, ASIL Insights, January 2002, http://www.asil.org.insights/insigh77.htm.
Page 20 - Artikel 20 Das Wegschaffen der Kriegsgefangenen erfolgt immer mit Menschlichkeit und unter ähnlichen Bedingungen wie bei der Verlegung der Truppen des Gewahrsamsstaates. Der Gewahrsamsstaat versieht die wegzuschaffenden Kriegsgefangenen mit Trinkwasser und Verpflegung in genügender Menge sowie mit der notwendigen Bekleidung und ärztlichen Pflege; er trifft ferner alle...
Page vii - Tomuschat, Christian Der 11. September 2001 und seine rechtlichen Konsequenzen, EuGRZ 2001, S. 535 - 545.
Page 20 - Kriegsgefangenen kommt die gleiche Behandlung zu wie in den anderen Lagern. KAPITEL II Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung der Kriegsgefangenen Artikel 25 Die Unterkunftsbedingungen der Kriegsgefangenen müssen ebenso günstig sein wie diejenigen der in der gleichen Gegend untergebrachten Truppen des Gewahrsamsstaates. Diese Bedingungen haben den Sitten und Gebräuchen der Gefangenen Rechnung zu tragen und dürfen ihrer Gesundheit keinesfalls abträglich sein. Die vorstehenden Bestimmungen beziehen...

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